Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern.
Etwaige Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil.
Benutzungs- und Urheberrechte
2. Die von der TAIFUN Software GmbH vertriebene Software sowie die Software
anderer Hersteller ist urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte an Software/Dokumentation verbleiben beim Hersteller. Eine Veränderung der Software/
Dokumentation ist untersagt.
3. Die erworbene Lizenz berechtigt zur Installation auf der vereinbarten Zahl der
Arbeitsplätze, zur Anfertigung einer Sicherungskopie, zum Laden des Programms
in den Arbeitsspeicher, zur Ausführung des Programms und zur Verarbeitung der
Datenbestände. Sonstige Vervielfältigungen des Programms oder des Benutzerhandbuchs sind unzulässig.
4. Die Überlassung der Software an Dritte ist nur im Rahmen eines Wiederverkaufs zulässig und nur für den Fall, dass die Software rechtmäßig von der TAIFUN
Software GmbH oder einem ihrer Fachhandelspartner erworben wurde. Eine anderweitige Überlassung mit oder ohne Entgelt, z.B. die Vermietung, ist untersagt.
Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des alten Bestellers zur Programmnutzung. Der Besteller ist im Falle der Weiterveräußerung der Software verpflichtet,
der TAIFUN Software GmbH den Namen und die vollständige Anschrift des Käufers schriftlich mitzuteilen.
5. Gemietete Software verbleibt im Eigentum der TAIFUN Software GmbH. Eine
Untervermietung ist nicht statthaft.
Betriebsvoraussetzungen
6. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die notwendige Hardware und
Softwareumgebung für den Einsatz der TAIFUN Software vorhanden ist. TAIFUN
Software läuft auf allen supporteten Betriebssystemen von Microsoft Windows (mit
Ausnahme der TAIFUN-App). Informationen zu weiteren Systemvoraussetzungen
sind zu finden unter: https://www.taifun-software.de/systemvoraussetzungen
Verkaufsunterlagen und Preise
7. Die Angebote und Preislisten der TAIFUN Software GmbH sind freibleibend und
unverbindlich und gelten erst mit schriftlicher Bestätigung oder Lieferung als angenommen.
8. Die Preise der TAIFUN Software GmbH verstehen sich für den jeweiligen Einzelauftrag in Euro zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer.
Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
9. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den
am Tage der Lieferung geltenden Preisen gemäß Preisliste berechnet.
Lieferung
10. Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart und beginnt nicht vor Klarstellung aller Einzelheiten. Durch nachträgliche Änderungs-/ Ergänzungswünsche des
Bestellers verlängert sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang.
Zahlung
11. Zahlungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt der Ware zu leisten. Die
TAIFUN Software GmbH behält sich vor, Lieferungen gegen Nachnahme/ Vorkasse durchzuführen.
12. Die TAIFUN Software GmbH ist berechtigt, vom Fälligkeitstag an Fälligkeitszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon
unberührt.
13. Wird ein Auftrag in mehreren Teilabschnitten ausgeführt, ist die TAIFUN Software GmbH berechtigt, die einzelnen Abschnitte gesondert zu berechnen. Bei
Zahlungsverzug kann die Lieferung bis zur Zahlung ausgesetzt werden.
14. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrifteinzug gilt für die vorherige Unterrichtung
des Zahlungspflichtigen eine Frist von 1 Tag vor Fälligkeit.
Aufrechnung
15. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind. Ausgenommen hiervon bleiben Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
Eigentumsvorbehalt
16. Die TAIFUN Software GmbH behält sich das Eigentum an der dem Besteller
gelieferten Software/ Hardware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum
Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus
diesem Vertragsverhältnis vor.
17. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch die TAIFUN Software
GmbH erlischt das Recht des Bestellers zur Weiterverwendung der Software.
18. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die TAIFUN Software GmbH zur Rücknahme der Ware berechtigt. In
der Zurücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies gesetzlich
vorgeschrieben ist oder die TAIFUN Software GmbH dies ausdrücklich schriftlich
erklärt.
Mängelansprüche
19. Mängelansprüche aus Kaufvertrag verjähren innerhalb eines Jahres. Für
Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
20. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach
§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelanzeigen sind in schriftlicher Form mitzuteilen.
21. Die TAIFUN Software GmbH haftet nur für Fehler, in deren Folge der Kauf-/
Mietgegenstand nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht bzw. Fehler, die
die Tauglichkeit zu dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch mindern. Verschleißteile und Schäden, die auf unsachgemäße Installation oder Benutzung sowie von der TAIFUN Software GmbH nicht genehmigte Nachbesserungsarbeiten,
Wartungstätigkeiten oder Änderungen zurückgehen sind von jeder Mängelhaftung
ausgenommen.
22. Soweit Softwaremängel auftreten, werden diese nach Wahl der TAIFUN Software GmbH durch Hinweise zur Beseitigung bzw. zum Umgehen der Auswirkungen oder durch Ersatzlieferung bzw. Installation einer verbesserten Softwareversion in angemessener Frist berichtigt.
23. Hardwareprodukte, die beim Gefahrübergang Fehler aufweisen, für welche die
TAIFUN Software GmbH nach Ziffer 21 haftet, werden nach Wahl der TAIFUN
Software GmbH nachgebessert oder ausgetauscht. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl oder würde die Beseitigung des Mangels einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und wird sie deshalb verweigert, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
24. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder
ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Besteller nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern,
vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Die beiden letztgenannten Ansprüche regeln sich nach Ziffer 28
dieses Vertrags.
25. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn TAIFUN hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn
die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie vom Besteller
verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich
der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen
Gründen vorliegt.
26. Ergibt sich bei der Prüfung einer nach Mängelrüge erfolgten Rücksendung,
dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, kann die TAIFUN Software GmbH eine
verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware und die Kosten für den Versand berechnen.
Haftung
27. Die Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher
Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs
nach vorliegender Klausel.
28. Die Haftung wird für anfängliches Unvermögen auf das Fünffache des Überlassungsentgelts sowie auf Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen
einer Softwareüberlassung typischerweise zu rechnen ist.
29. Im Übrigen haftet die TAIFUN Software GmbH unbeschränkt nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers und
der Gesundheit auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
30. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die TAIFUN Software GmbH nur, sofern eine
Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von
besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht gilt
die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen (Ziffer 28). Im Übrigen
ist die Haftung ausgeschlossen.
31. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung
von Sicherungskopien eingetreten wäre. Dem Kunden ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht insbesondere für regelmäßige Sicherung
(täglich) seiner Daten zu sorgen hat. Im Falle eines vermuteten Softwarefehlers
sind alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.
32. Im Rahmen von mietvertraglichen Ansprüchen wird die verschuldensunabhängige Haftung der TAIFUN Software GmbH für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Fehler nach § 536a Abs. 1 BGB ausdrücklich ausgeschlossen.
33. TAIFUN Software GmbH übernimmt keine Haftung für die Kombinierbarkeit
der Funktionen der zu liefernden Software-Produkte mit Software-Produkten anderer Hersteller.
Nebenabreden
34. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen,
Garantien und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen.
Gerichtsstand und Recht
35. Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen gilt Hannover - Deutschland als Gerichtsstand vereinbart.
Das gleiche gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
36. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN
Kaufrechts (CISG).

 

Stand: Januar 2022